Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

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absshiva
Beiträge: 151
Registriert: 17. Mai 2013, 09:47

Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von absshiva »

Bin 56 und wurde im Juli und August (Komplikation) letzten Jahres operiert. Mein Antrag wurde mit 40% Behinderung beschieden, Widerspruch wurde abgelehnt, (Köln ist bekannt für harte Entscheidungen, habe aber keine Lust deswegen umzuziehen), auch Münster, an das das dann automatisch geht, hat die 40% bestätigt, u.a. mit der Begründung, es gehe bei Schwerbehinderugn nur um Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, nicht um berufliche Nachteile durch die Behinderung, nun bleibt noch das Sozialgericht in Köln. Fragen :

a) hat einer von Euch Erfahrung mit Sozialgerichtsentscheidungen und Erfolgsaussichten
b) was kostet das so ungefähr??
c) Empfehlung für einen guten Anwalt?
SaSem
Beiträge: 269
Registriert: 4. März 2014, 00:09

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von SaSem »

absshiva hat geschrieben:Bin 56 und wurde im Juli und August (Komplikation) letzten Jahres operiert. Mein Antrag wurde mit 40% Behinderung beschieden, Widerspruch wurde abgelehnt, (Köln ist bekannt für harte Entscheidungen, habe aber keine Lust deswegen umzuziehen), auch Münster, an das das dann automatisch geht, hat die 40% bestätigt, u.a. mit der Begründung, es gehe bei Schwerbehinderugn nur um Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, nicht um berufliche Nachteile durch die Behinderung, nun bleibt noch das Sozialgericht in Köln. Fragen :

a) hat einer von Euch Erfahrung mit Sozialgerichtsentscheidungen und Erfolgsaussichten
b) was kostet das so ungefähr??
c) Empfehlung für einen guten Anwalt?

Ja, ich war vor Gericht! Bei mir wurde anfänglich sage und schreibe 30 % gegeben, das Sozialgericht entschied dann einer Erhöhung auf 50 %. Das Sozialgericht kostet nichts, Anwalt braucht man in Regel erst für die Gerichtsverhandlung. Ich würde heute nicht mehr klagen, habe zwar einen Ausweis bekommen aber für was! 5 Tage zusätzlichen Urlaub, 800.- Steuerersparnis, das ist es nicht wert. LG Sabine
Manchmal verstehen die Menschen deinen Weg nicht. Müssen sie auch nicht-es ist nicht ihrer.
absshiva
Beiträge: 151
Registriert: 17. Mai 2013, 09:47

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von absshiva »

alos 5 Tage Urlaub wären es mir schon wert ! :) und wenn man die 50% behält auch noch früher in Rente, das ist das Highlight
SaSem
Beiträge: 269
Registriert: 4. März 2014, 00:09

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von SaSem »

absshiva hat geschrieben:alos 5 Tage Urlaub wären es mir schon wert ! :) und wenn man die 50% behält auch noch früher in Rente, das ist das Highlight
stimmt die Rente habe ich vergessen ;) man muss nur sehr stabil für die Untersuchungen sein, die dauern.
Manchmal verstehen die Menschen deinen Weg nicht. Müssen sie auch nicht-es ist nicht ihrer.
Friedhlm Moehlenbrock
Beiträge: 148
Registriert: 2. Mai 2010, 19:59

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von Friedhlm Moehlenbrock »

Hallo,
also ich finde es schon lohnenswert einen Antrag zu stellen und den evtl. auch vom Gericht entscheiden zu lassen. Erstmal sind 5 Tage Urlaub eine ganze Menge, der Steuervorteil ist auch nicht zu verachten, früher in Rente und dann gibts ja auch noch die ein oder anderen "Schmankerl". Für den einen mehr Wert, für den anderen weniger. Schlußendlich, wenn man auch nicht alle Vorteile in Anspruch nehmen kann, ist es auch eine Art Bestätigung: " Mensch, der hat wohl doch ein paar Wehwehchen...", weil einige ja doch recht Gesund aussehen und vom Umfeld gerne auch mal schief angeschaut werden.
@absshiva
Oftmals reicht es schon mit dem Klageweg zu "drohen". Ich habe einen Verschlechterungs-Antrag gestellt, bei schon vorhandenem GdB von 50 unbefristet. Der wurde abgelehnt, der Widerspruch ebenfalls. Vor dem Gang zum Gericht bekam ich einen Schlichtungsvorschlag vom Sozialgericht. Nach Rücksprache mit meinem Arzt habe ich den dann angenommen, ein GdB von 70, ich fühlte mich irgendwie wie auf dem türkischen Basar...
Ich würde diese Dinge immer mit einem Sozialverband im Rücken angehen, die stellen gegebenenfalls auch den Anwalt und kennen den ein oder anderen Kniff.

Viel Erfolg

Freddy
Friedhelm Möhlenbrock
1.stellv. Vorsitzender
Regionalgruppen 32 & 33
Minden-Herford-Bielefeld-OWL


Auch neue Wege gehen, wer einem Pfad folgt, kommt nur dort an, wo andere schon längst waren.
SaSem
Beiträge: 269
Registriert: 4. März 2014, 00:09

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von SaSem »

Freddy hat geschrieben:Hallo,
also ich finde es schon lohnenswert einen Antrag zu stellen und den evtl. auch vom Gericht entscheiden zu lassen. Erstmal sind 5 Tage Urlaub eine ganze Menge, der Steuervorteil ist auch nicht zu verachten, früher in Rente und dann gibts ja auch noch die ein oder anderen "Schmankerl". Für den einen mehr Wert, für den anderen weniger. Schlußendlich, wenn man auch nicht alle Vorteile in Anspruch nehmen kann, ist es auch eine Art Bestätigung: " Mensch, der hat wohl doch ein paar Wehwehchen...", weil einige ja doch recht Gesund aussehen und vom Umfeld gerne auch mal schief angeschaut werden.
@absshiva
Oftmals reicht es schon mit dem Klageweg zu "drohen". Ich habe einen Verschlechterungs-Antrag gestellt, bei schon vorhandenem GdB von 50 unbefristet. Der wurde abgelehnt, der Widerspruch ebenfalls. Vor dem Gang zum Gericht bekam ich einen Schlichtungsvorschlag vom Sozialgericht. Nach Rücksprache mit meinem Arzt habe ich den dann angenommen, ein GdB von 70, ich fühlte mich irgendwie wie auf dem türkischen Basar...
Ich würde diese Dinge immer mit einem Sozialverband im Rücken angehen, die stellen gegebenenfalls auch den Anwalt und kennen den ein oder anderen Kniff.

Viel Erfolg

Freddy
Hallo, das stimmt schon alles. Nur wenn es dumm läuft und Du ein Verschlechterungsantrag stellst, kann es passieren, dass Du runtergestuft wirst (auch wenn es Dir wirkliche schlechter geht, das Argument lautet dann, die Beurteilungsgrundlagen wurden geändert). Das war bei mir der Fall. Ich bin nach mehreren Untersuchungen wieder auf meinen alten Stand beurteilt worden.Daher bin ich immer noch der Meinung, dass man die Kämpfe nicht führen muss, da wir die Kraft für andere Dinge brauchen. Lg Sabine
Manchmal verstehen die Menschen deinen Weg nicht. Müssen sie auch nicht-es ist nicht ihrer.
fabi21
Beiträge: 1
Registriert: 19. August 2020, 13:18

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von fabi21 »

Ja, ich war vor Gericht! Bei mir wurde anfänglich sage und schreibe 30 % gegeben, das Sozialgericht entschied dann einer Erhöhung auf 50 %. Das Sozialgericht kostet nichts, Anwalt braucht man in Regel erst für die Gerichtsverhandlung. Ich würde heute nicht mehr klagen, habe zwar einen Ausweis bekommen aber für was! 5 Tage zusätzlichen Urlaub, 800.- Steuerersparnis, das ist es nicht wert. LG Sabine
[/quote]

Hallo Sabine,
der Beitrag ist zwar schon eine Weile her, aber ich stehe Momentan vor dem selben Problem in Bayern. Mein Widerspruch gegen einen GDB 30 wurde zurückgewiesen. Wäre es möglich persönlich Kontakt mit dir aufzunehmen. Evtl. hast du ja noch die Begründung des Sozialgerichts aus Köln, der mir weiterhelfen könnte. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Vielen Dank und Grüße Fabi
Lillyfee
Beiträge: 135
Registriert: 25. Februar 2019, 16:01

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von Lillyfee »

fabi21 hat geschrieben: 19. August 2020, 13:35 Ja, ich war vor Gericht! Bei mir wurde anfänglich sage und schreibe 30 % gegeben, das Sozialgericht entschied dann einer Erhöhung auf 50 %. Das Sozialgericht kostet nichts, Anwalt braucht man in Regel erst für die Gerichtsverhandlung. Ich würde heute nicht mehr klagen, habe zwar einen Ausweis bekommen aber für was! 5 Tage zusätzlichen Urlaub, 800.- Steuerersparnis, das ist es nicht wert. LG Sabine
Hallo Sabine,
der Beitrag ist zwar schon eine Weile her, aber ich stehe Momentan vor dem selben Problem in Bayern. Mein Widerspruch gegen einen GDB 30 wurde zurückgewiesen. Wäre es möglich persönlich Kontakt mit dir aufzunehmen. Evtl. hast du ja noch die Begründung des Sozialgerichts aus Köln, der mir weiterhelfen könnte. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Vielen Dank und Grüße Fabi
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Was geht denn da in Bayern ab. Ich habe hier in NRW sofort 70% bekommen und innerhalb eines 3/4 Jahres meine BU Rente....Schau mal hier sind einige Urteile zu finden: https://www.rehadat-recht.de/de/festste ... rec=urteil
Andi
Beiträge: 860
Registriert: 15. Februar 2011, 20:42

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von Andi »

:hallo:
es wird tatsächlich sehr unterschiedlich gehandhabt, abhängig von Bundesland und Behörde, ist eigentlich unakzeptabel.
Man sollte immer direkt auf die Funktionseinschränkungen hinweisen.
Mich würde Interessieren ob es immer nur befristet auf 5 Jahre bewilligt wird?
Leider benötigt man oft ein Klageverfahren um zu seinem Recht zu kommen, das ist ein Armutszeugnis. Wer nämlich nicht die Kraft dazu hat geht leer aus, aber vielleicht ist das auch so gewollt 🤔

Lg Andi
Kerstin2015
Beiträge: 215
Registriert: 23. August 2019, 08:43

Re: Schwerbehinderung nach Whipple OP (noch kein Krebs)

Beitrag von Kerstin2015 »

Hallo ! Auf jede Fälle hat man mit Diabetes höhere Chancen auf einen höheren Grad der Einstufung.Wenn bei der Whipple der Kopf und nicht der Schwanz entfernt wurde,hat man ja noch kein Diabetes. Mein neuer Ausweis wird jedenfalls wohl wieder auf 5 Jahre laufen...Mal sehen was bei rum kommt...
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