Re: Einstufung Behinderungsgrad nach Pankreaskarzinom
Verfasst: 8. März 2020, 15:03
Wenn dann die Gerichtsverhandlung im 4 Jahr nach Antragstellung zu dem Ergebnis kommt, das man vielleicht 50 % GdB anerkennt, hat man 4 Jahre verloren.
Da eine Befristung von 5 Jahren angestrebt wird, gilt dann der Ausweis noch ein Jahr und dann geht die Prozedur von vorne los.
Das sind doch positive Aussichten und man sieht den kranken Menschen.
Es ist anerkennend und wir sind sehr dankbar über die vielen Vergünstigungen die uns gesellschaftlich Benachteiligen Menschen zu Gute kommen.