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Schwerbehinderung 40% Widerspruch

Verfasst: 2. August 2014, 13:20
von absshiva
Habe gerade den Bescheid mit 40% Scherbehinderung erhalten (neben Whipple OP noch ein paaar andere Wehwehchen wie Asthma, Depression, Knieschmerzen..), will natürlich Widerspruch einlegen. Hat einer von euch damit Erfahrung, wee man am besten vorgeht, rede ich noch mal mit meinem Hausarzt, suche ich mir einen Anwalt... ? ODer schreibe ich einfach ans Amt, dass ich nicht einverstanden bin und um Überprüfung bitte. Was hat erhöht die Chancen auf Erfolg ?

Dankbar für jeden Tipp

Anna

Re: Schwerbehinderung 40% Widerspruch

Verfasst: 2. August 2014, 20:54
von Friedhlm Moehlenbrock
Hallo,
ich würde mich an einen Sozialverband wenden, VDK oder SoVD, die kennen sich mit solchen Geschichten bestens aus. Nur um Überprüfung bitten reicht sicher nicht aus. Informiere und erwähne alle Ärzt mit denen du in der letzten Zeit zu tun hattest, besprich dich speziell mit deinem Hausarzt, evtl. kann er ja auch eine Beurteilung anfertigen.

Viel erfolg :daumenh:

VG
Freddy

Re: Schwerbehinderung 40% Widerspruch

Verfasst: 3. August 2014, 10:26
von JKleeberg
Hallo,
ich gehe noch einen Schritt weiter als Freddy,
der Hausarzt muss unbedingt Deine aktuellen Krankheiten und Beschwerden ausführlich beschreiben, die sich im Ergebnis der Erkrankung eingestellt haben. Widerspruch bitte sofort, die Begründung kann dann nachgereicht werden!
VG J. Kleeberg

Re: Schwerbehinderung 40% Widerspruch

Verfasst: 3. August 2014, 11:42
von Muggle
Im Prinzip reicht oft auch ein einfacher Widerspruch, auch wenn du mehr Chancen hast, wenn z.b. der VdK mit drin hängt. Der Widerspruch muss unbedingt innerhalb der Frist erfolgen, normalerweise 4 Wochen nach Bescheid, steht aberauch immer drin, bis wann ein Widerspruch eingereicht werden muss. Da schreibt man rein, dass man Widerspruch einlegt gegen den Bescheid, da du einen GdB von 40 bei deinen Beschwerden nicht für angemessen hältst. Dann zählst du nicht nur die Erkrankungen auf, sondern all die Einschränkungen, die du im Alltag dadurch hast. Wenn du z.b. wegen der Depression Schwierigkeiten hast, deinen Haushalt angemessen zu führen, dann schreibst du das da rein. Wenn die Knieschmerzen dich daran hindern, Sport zu treiben, dann schreibst du das rein. Zähl alles auf, was du nicht oder nur eingeschränkt machen kannst, so konkret wie möglich auf. Jedes kleine bisschen, Einschränkung der Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit, des sozialen Lebens, auch Schlafstörungen, wie lange und wie oft Schmerzen, all die Einschränkungen, die deine Ernährung betreffen, Probleme mit dem Stuhlgang, Übelkeit, solltest du Schwierigkeiten im Kontakt mit Menschen haben... usw. einfach alles. Hier darfst du ruhig mal jammern :-) Das Amt hat bei der Beurteilung immer einen gewissen Spielraum. So gibt es z.b. nicht eine einzige Prozentzahl für Depressionen. Sondern es wird unterschieden in leichte Depressionen und welche, die den Alltag und dein soziales Leben einschränken (und ich kenne einige Leute, die schon für psychische Störungen alleine 50 oder mehr Prozente bekommen haben). Das Amt nimmt nun, wenn du den Schwerbehindertenausweis beantragst, meistens von allem eine leichtere Form an, wenn weiter nichts dabei steht, das die Schwere der Erkrankung beschreibt. Deshalb musst du in deinem Widerspruch deutlich machen, was genau die Einschränkungen sind, die du in deinem Leben hast, damit eben das einschätzbar wird. Schreib wirklich jede Kleinigkeit auf, körperlich und psychisch. So wie es ist, nicht über- aber auch nicht untertreiben. Kopiere alle deine Befunde, lass dir wichtige Sachen ggf. vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigen. Alles, was du beweisen kannst, können sie nicht mehr so leicht vom Tisch wischen.

In der Regel wirst du dann eine Einladung zu einer Begutachtung bekommen. Da gehst du hin (alle Befunde mitnehmen!, auch ein Zeuge ist hilfreich) und lässt dich untersuchen, erzählst auch da nochmal die Einschränkungen und der Arzt schaut, ob das stimmig ist mit den Befunden, die er anhand deiner Unterlagen und dem, was er selbst untersucht hat. Danach wird dein GdB idR neu festgelegt. Ein GdB von 40 erscheint mir sehr niedrig, nach der Begutachtung sollte dir mehr zuerkannt werden. Aber es ist eben so, dass eine OP an sich für die erstmal nix bedeutet, man muss die Einschränkungen, die dadurch für das tägliche Leben entstehen, deutlich klar machen. Wenn du irgendwelche Beweise hast für diese Einschrnkungen, um so besser, mitnehmen. Normalerweise sind die Amtsärzte aber garnicht so, jedenfalls bei mir sind die Begutachtungen immer problemlos gelaufen und wurde der GdB da leicht mal verdoppelt nach so einer Untersuchung. Ich wünsche dir viel Glück und einen netten Gutachter. Es hängt immer viel davon ab, welchen Arzt man bekommt, aber meine Erfahrung ist, wenn man einfach ganz ehrlich ist und (am besten anhand von Beispielen auch) erzählt, wie eingeschränkt man im Alltag ist und womit man zu kämpfen hat, dann läuft es meistens gut. Tapse aber bitte nicht in die Falle, zu übertreiben. Das merken die und es macht dich dann insgesamt unglaubwürdig. Du bist krank genug als dass es auch so reichen sollte. Sieh den Gutachter als den, der dir helfen wird, den GdB zu bekommen, der dir zusteht.

Ich hab inzwischen (ohne Pankreas... dafür hab ich nix beantragt) 80 mit G und B - ohne VdK usw. Vor den Widersprüchen war der GdB aber jedesmal erheblich geringer.

Re: Schwerbehinderung 40% Widerspruch

Verfasst: 4. August 2014, 09:49
von absshiva
Vielen Dank für Eure guten Ratschläge, werde direkt mal loslegen mit dem Widerspruch, Mitlgied in einem der Sozialverbände bin ich leider nicht, die sind mir also verschlossen, da sie verständlicherweise nur Mitlgieder beraten udn ich befürchte mal jetzt schnell einzutreten wird nicht helfen, die haben ja sicher Wartefristen ?

Re: Schwerbehinderung 40% Widerspruch

Verfasst: 4. August 2014, 23:14
von Friedhlm Moehlenbrock
Hallo,
nein, Wartelisten gibt es bei den Sozialverbänden nicht, du kannst dort sofort aufschlagen und loslegen.
Beitrag zahlen und für den Widerspruch möchten sie auch eine Beteiligung haben, 25€ meine ich, das bekommst du aber von deiner Rechtschutzversicherng wieder.

Nochmals viel Erfolg :daumenh:

VG
Freddy