Im Prinzip reicht oft auch ein einfacher Widerspruch, auch wenn du mehr Chancen hast, wenn z.b. der VdK mit drin hängt. Der Widerspruch muss unbedingt innerhalb der Frist erfolgen, normalerweise 4 Wochen nach Bescheid, steht aberauch immer drin, bis wann ein Widerspruch eingereicht werden muss. Da schreibt man rein, dass man Widerspruch einlegt gegen den Bescheid, da du einen GdB von 40 bei deinen Beschwerden nicht für angemessen hältst. Dann zählst du nicht nur die Erkrankungen auf, sondern all die Einschränkungen, die du im Alltag dadurch hast. Wenn du z.b. wegen der Depression Schwierigkeiten hast, deinen Haushalt angemessen zu führen, dann schreibst du das da rein. Wenn die Knieschmerzen dich daran hindern, Sport zu treiben, dann schreibst du das rein. Zähl alles auf, was du nicht oder nur eingeschränkt machen kannst, so konkret wie möglich auf. Jedes kleine bisschen, Einschränkung der Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit, des sozialen Lebens, auch Schlafstörungen, wie lange und wie oft Schmerzen, all die Einschränkungen, die deine Ernährung betreffen, Probleme mit dem Stuhlgang, Übelkeit, solltest du Schwierigkeiten im Kontakt mit Menschen haben... usw. einfach alles. Hier darfst du ruhig mal jammern

Das Amt hat bei der Beurteilung immer einen gewissen Spielraum. So gibt es z.b. nicht eine einzige Prozentzahl für Depressionen. Sondern es wird unterschieden in leichte Depressionen und welche, die den Alltag und dein soziales Leben einschränken (und ich kenne einige Leute, die schon für psychische Störungen alleine 50 oder mehr Prozente bekommen haben). Das Amt nimmt nun, wenn du den Schwerbehindertenausweis beantragst, meistens von allem eine leichtere Form an, wenn weiter nichts dabei steht, das die Schwere der Erkrankung beschreibt. Deshalb musst du in deinem Widerspruch deutlich machen, was genau die Einschränkungen sind, die du in deinem Leben hast, damit eben das einschätzbar wird. Schreib wirklich jede Kleinigkeit auf, körperlich und psychisch. So wie es ist, nicht über- aber auch nicht untertreiben. Kopiere alle deine Befunde, lass dir wichtige Sachen ggf. vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigen. Alles, was du beweisen kannst, können sie nicht mehr so leicht vom Tisch wischen.
In der Regel wirst du dann eine Einladung zu einer Begutachtung bekommen. Da gehst du hin (alle Befunde mitnehmen!, auch ein Zeuge ist hilfreich) und lässt dich untersuchen, erzählst auch da nochmal die Einschränkungen und der Arzt schaut, ob das stimmig ist mit den Befunden, die er anhand deiner Unterlagen und dem, was er selbst untersucht hat. Danach wird dein GdB idR neu festgelegt. Ein GdB von 40 erscheint mir sehr niedrig, nach der Begutachtung sollte dir mehr zuerkannt werden. Aber es ist eben so, dass eine OP an sich für die erstmal nix bedeutet, man muss die Einschränkungen, die dadurch für das tägliche Leben entstehen, deutlich klar machen. Wenn du irgendwelche Beweise hast für diese Einschrnkungen, um so besser, mitnehmen. Normalerweise sind die Amtsärzte aber garnicht so, jedenfalls bei mir sind die Begutachtungen immer problemlos gelaufen und wurde der GdB da leicht mal verdoppelt nach so einer Untersuchung. Ich wünsche dir viel Glück und einen netten Gutachter. Es hängt immer viel davon ab, welchen Arzt man bekommt, aber meine Erfahrung ist, wenn man einfach ganz ehrlich ist und (am besten anhand von Beispielen auch) erzählt, wie eingeschränkt man im Alltag ist und womit man zu kämpfen hat, dann läuft es meistens gut. Tapse aber bitte nicht in die Falle, zu übertreiben. Das merken die und es macht dich dann insgesamt unglaubwürdig. Du bist krank genug als dass es auch so reichen sollte. Sieh den Gutachter als den, der dir helfen wird, den GdB zu bekommen, der dir zusteht.
Ich hab inzwischen (ohne Pankreas... dafür hab ich nix beantragt) 80 mit G und B - ohne VdK usw. Vor den Widersprüchen war der GdB aber jedesmal erheblich geringer.