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Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 6. März 2017, 08:35
von autosamui
Hallo
Mal eine Frage in die Runde.....
Ich habe nach einer Pankreatitis im Jahr 2013 eine 100 % Insuffizienz der Drüse.
Der Elastasewert befindet sich seit der Zeit bei 10 - 12 !!
Das bedeutet , da ist praktisch keine Funktion mehr vorhanden.
Mit Kreon komme ich soweit ganz gut zurecht, aber es ist natürlich nichts mehr wie vorher.
Eine Einschränkung in meinem Leben empfinde ich auf jeden Fall !
Unverträglichkeiten etc. und Geblähe verfolgen mich praktisch täglich.
Weitere Schübe hatte ich seit dieser Zeit nicht mehr.
Das Organ ist bezüglich der Insuffizienz so was wie ausgebrannt.
Besteht bei diesem Zustand überhaupt die Möglichkeit, einen Behinderungsgrat beim Versorgungsamt zu bekommen ?
Was muss ich für die Antragstellung beachten ?
Wer beurteilt meine Einschränkungen ?
Es gibt hier schon einige Artikel wo die Rede von 50 % Behinderungsgrat bei ähnlichen Fällen liegt.
Ich würde mich über Informationen zu dieser Sache von Eurer Seite freuen.
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 6. März 2017, 12:45
von Cerberus
Soviel ich weiß, muß Dich die Krankheit bzw. deren Behandlung in der täglichen Lebensführung stark beeinträchtigen.
Im Wesentlichen wird sich der Sachbearbeiter im Versorgungsamt dabei auf die Gutachten der behandelnden Ärzte stützen.
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 6. März 2017, 17:34
von Andi
Hallo,
es kommt nicht auf die Diagnose an, sondern auf die Altäglichen Einschränkungen welche Du hast.
Das mußt Du alles fein säuberlich aufzählen, sonst wirst Du mit 10% abgeferigt, eine Schande wenn man sich überlegt was man so aushalten muß im Alltag.
Es macht mich persönlich sehr traurig, das man bei den betreffenden Behörden oft abgefertigt wird.
Durch die Erkrankung ist man schon am Boden zerstört und finanziell ruiniert.
Aber so ist das Leben......
Viele Grüße
Andi
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 7. März 2017, 00:31
von Hansdampf
Schwere Kost, aber ich würde das mal durchgehen:
Versorgungsmedizinverordnung (VersMedVO).
Ab Seite 33 findest Du eine Zuordnung von GDB-Zahlen zu entsprechenden Beeinträchtigungsbildern. Ab Nr. 10 auf Seite 70 findest Du die Gruppe der Verdauungsorgane, ab Nr. 10.3.6 auf Seite 79f. z.B. die Bauchspeicheldrüse.
Link:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=3
Sieht bei dir nach 50-80 GdB aus, wenn entsprechende Beeinträchtigungen vorhanden sind. Würde ich mit dem Arzt deines Vertrauens besprechen.
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 7. März 2017, 13:23
von Lutz Otto
Hallo autosami,
wie Andi schon schrieb, kommt es nicht wirklich auf das Krankheitsbild an, sondern direkt um die körperlichen Einschränkungen im Alltag. Dazu zählen dann u.a. Leistungsabfälle, psych. und seelische Störungen, Durchfälle, Untergewicht etc. Ich rate immer dazu, den Antrag ausgiebig mit dem HA zu besprechen. Die Fehler liegen oft darin, dass die HÄ aus Zeitgründen nicht genug Zeit haben, diesen Antrag auszuformulieren. Sinn würde es machen, selbst einen „Zettel“ anzufertigen und dem HA mit an die Hand zu geben. Ich unterstelle ihm dabei keine böse Absicht, er kann Dich im Alltag nicht erleben und kennt daher deine täglichen Einschränkungen nicht. Vom Sozial/ Versorgungsamt wird dann die von „Hansdampf“ erwähnte Versorgungmedizinverordnung hinzu gezogen, diese dient dem Sachbearbeiter/ Gutachter als Empfehlung. Was letztendlich nachher zur Berechnung des GdB angewandt wird, bleibt nur zu spekulieren. Zurzeit wird wohl bei den Ämtern Zurückhaltung bewahrt.
Viel Erfolg und alles Gute!
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 7. März 2017, 14:51
von Hansdampf
Ja, das scheint mir auch der richtige Weg zu sein, Lutz Otto. Dem Arzt würde ich das Ausfüllen des Antragsformulars nicht zumuten.
Kleiner Nachtrag: Das Antragsformular gibt es i.d.R. als Download beim zuständigen Amt. Bei mir war das Sozialamt bei der Stadt Herford angesiedelt. Vielleicht einfach mal auf den "amtlichen" Seiten deiner Kreisstadt suchen nach "GdB" oder "Schwerbehinderung" etc. Entscheidend ist dein aktueller Wohnsitz.
Hilfreich ist immer das Beifügen von einschlägigen Unterlagen, die deine Krankheit und deine Leiden belegen. Ich habe z.B. den Krankenhaus-Entlassungsbericht nach meiner Whipple-OP beigefügt. Das war denen ausreichend und es gab keine weiteren Nachfragen. Bei derartigen Unterlagen kann der HA bestimmt helfen.
Wenn der Fall nicht so eindeutig ist und dem Sozialamt Belege/Unterlagen fehlen, musst du eventuell noch zu einem (Amts-?) Arzt gehen, der von denen bestimmt wird. Das könnte natürlich eine Wundertüte werden ...
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 7. März 2017, 18:09
von Cerberus
Hansdampf hat geschrieben:Bei mir war das Sozialamt bei der Stadt Herford angesiedelt.
Das Sozialamt leitet das dann ans Versorgungsamt des Kreises weiter.
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 8. März 2017, 08:25
von Superwischmop
Hallo zusammen.
Also ich bin operiert und stelle gerade wieder einen Antrag das ich erhöht werde. Bin bei lächerlichen 20%
Werde jetzt mal meine ganzen zusätzlichen Einschränkenden mit angeben und schauen was passiert.
Gruß Susi
Re: Schwerbehinderung bei Pankreasinsuffuzienz
Verfasst: 21. März 2017, 16:43
von Dcatta
Hallo Susi,
ich wurde auch mit 20 % eingestuft (nach Linksresektion inkl. Milz und Galle wg muzinöser Zyste) und denke darüber nach, noch einmal einen Antrag zu stellen. Hattest du mittlerweile Erfolg? Ich habe mich damals (vor 2 Jahren) mit diesen 20 % begnügt, weil ich einfach nach der OP und Reha meine Ruhe suchte und mich nicht ständig meinen Problemen stellen wollte. Das war natürlich ein Fehler. Ich arbeite momentan 28 Stunden und das ist auch wirklich genug, normalerweise würde ich wieder voll arbeiten aber seit der OP kann ich mir das nicht mehr vorstellen. Geplant war eigentlich nach dem unsere Kinder "groß"-genug sind voll zu arbeiten.
Falls du Tipps für mich hättest wäre ich Dir sehr dankbar und hoffe, dass es dir gut geht und du erfolgreich warst.
Viele Grüße
Daniela