Grad der Behinderung
Verfasst: 18. März 2019, 12:29
Hallo, ich habe auf Grund meiner Erkrankung an der Bauchspeicheldrüse (Pankreaslinksresektion mit Anbindung des Darmes, dadurch ständige Verdauungsprobleme und Fettunverträglichkeit, Schmerzen usw.) sowie weiterer schwerwiegender Erkrankungen einen Antrag auf Anerkennung des Grades auf Behinderung gestellt. Mir wurde ein GdB von 30 anerkannt.
Hatte Widerspruch dagegen eingelegt. Im Rahmen der Widerspruchseinlegung hatte ich einen GdB von 100 angegeben, da ich glaubte, dass die einzelnen Grade der Behinderungen der Erkrankungen bei der Bestimmung des Gesamtgrades der Behinderung zusammengerechnet werden.
Nun kam der Widerspruchsbescheid. Der Grad der Behinderung wurde nicht geändert, es bleibt bei 30.
Inzwischen habe ich mir Rat bei einer kompetenten Person eingeholt. Danach müsste mir mindestens ein Grad von 50 zuerkannt werden. Außerdem wurden nicht von allen mich behandelnden Ärzten Stellungnahmen nach § 20 SGB X eingeholt, obwohl ich diese angegeben hatte. Auch erfolgte keine fachärtzliche Begutachtung durch Fachärzte des Versorgungsamtes bzw der widerspruchsführenden Stelle für die für mich zutreffenden 4 Facharztbereiche.
Was kann man tun, um ein Klageverfahren zu vermeiden ? Könnte der Bescheid nochmals geändert werden ohne Klageverfahren ? Und falls doch nur ein Klageverfahren in Frage kommt, wie kommt man zu einen kompetenten Fachanwalt, der auf dem Gebiet schon viele erfolgreiche Verfahren geführt hat ? (Sollte in bzw um Dresden oder Leipzig niedergelassen sein).
Danke im Voraus
Hatte Widerspruch dagegen eingelegt. Im Rahmen der Widerspruchseinlegung hatte ich einen GdB von 100 angegeben, da ich glaubte, dass die einzelnen Grade der Behinderungen der Erkrankungen bei der Bestimmung des Gesamtgrades der Behinderung zusammengerechnet werden.
Nun kam der Widerspruchsbescheid. Der Grad der Behinderung wurde nicht geändert, es bleibt bei 30.
Inzwischen habe ich mir Rat bei einer kompetenten Person eingeholt. Danach müsste mir mindestens ein Grad von 50 zuerkannt werden. Außerdem wurden nicht von allen mich behandelnden Ärzten Stellungnahmen nach § 20 SGB X eingeholt, obwohl ich diese angegeben hatte. Auch erfolgte keine fachärtzliche Begutachtung durch Fachärzte des Versorgungsamtes bzw der widerspruchsführenden Stelle für die für mich zutreffenden 4 Facharztbereiche.
Was kann man tun, um ein Klageverfahren zu vermeiden ? Könnte der Bescheid nochmals geändert werden ohne Klageverfahren ? Und falls doch nur ein Klageverfahren in Frage kommt, wie kommt man zu einen kompetenten Fachanwalt, der auf dem Gebiet schon viele erfolgreiche Verfahren geführt hat ? (Sollte in bzw um Dresden oder Leipzig niedergelassen sein).
Danke im Voraus