Hallo zusammen,
Im Januar wurde bei mir eine milz- und magenerhaltende vollständige Pankreasektomie durchgeführt.
Nach so einem Eingriff braucht es natürlich etwas Zeit um wieder zu Kräften zu kommen.
Februar bis Anfang März hatte ich eine AHB gemacht, seit Anfang März bis heute bin ich krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Langsam geht es mr etwas besser, aber nicht so gut, dass ich wieder arbeiten gehen könnte.
Anfang der Woche habe ich nun einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen. Diese fordert nun von mir für den Medizinischen Dienst eine Entbindung der Schweigepflicht ein.
Muß ich so eine Erklärung überhaupt unterschreiben ?
Was passiert, wenn ich mich weigere, diese Erklärung zu unterschreiben ?
Medizinischer Dienst möchte Entbindung der Schweigepflicht
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Michael
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- yasmin75
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Re: Medizinischer Dienst möchte Entbindung der Schweigepflicht
Hallo,
ich würde das Unterschreiben,da Ihnen dann das Krankengeld gestrichen werden könnte.
Entstehen Ihnen Nachteile wenn Sie dieses unterschreiben?Nein.
Folglich kann es sein das Ihre KK damit versuchen will ob man bei Ihnen eine EU-Rente/Rente anstreben kann.
LG
Yasemin
ich würde das Unterschreiben,da Ihnen dann das Krankengeld gestrichen werden könnte.
Entstehen Ihnen Nachteile wenn Sie dieses unterschreiben?Nein.
Folglich kann es sein das Ihre KK damit versuchen will ob man bei Ihnen eine EU-Rente/Rente anstreben kann.
LG
Yasemin
- Reinhard
- Beiträge: 656
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Re: Medizinischer Dienst möchte Entbindung der Schweigepflicht
Hallo Michael,
normalerweise brauchen die Krankenkassen keine derartige Erklärung, Ausnahmen ergeben sich bei den Kurentlassungsberichten. Damit die Krankenkasse über die erste Seite hinaus (da stehen nur die Diagnosen) weiter Einsicht bekommen können ist eine von Dir angesprochene Erklärung notwendig. Ob das zu den Mitwirkungspflichten gehört ist mir nicht bekannt. Bei einem evt. gemeinsam angestrebten Ziel (z.B: Rente, Schwerbehinderung) wäre eine Verweigerung natütlich nicht zielführend.
normalerweise brauchen die Krankenkassen keine derartige Erklärung, Ausnahmen ergeben sich bei den Kurentlassungsberichten. Damit die Krankenkasse über die erste Seite hinaus (da stehen nur die Diagnosen) weiter Einsicht bekommen können ist eine von Dir angesprochene Erklärung notwendig. Ob das zu den Mitwirkungspflichten gehört ist mir nicht bekannt. Bei einem evt. gemeinsam angestrebten Ziel (z.B: Rente, Schwerbehinderung) wäre eine Verweigerung natütlich nicht zielführend.
Lieben Gruß
Reinhard
Reinhard