Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

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Dieter
Beiträge: 87
Registriert: 27. Juni 2012, 19:59
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Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Dieter »

Hallo zusammen,

nachdem ich gestern aus dem Krankenhaus nach Bestrahlung und Chemo entlassen worden bin,
habe ich in der Tina Ausgabe Nr.2 2 jan.einen Artikel gelesen, das wenn man ab Jan 2013 eine zweite meinung einholt die selber zahlen soll?
Weiß darüber jemand mehr?
Bei meiner Krankenkasse habe ich auch noch nach gefragt, aber die zuständigen waren schon im Wochenende.
Es hat sich ja ab Jan 2013 einiges geändert, obwohl die Politik gesagt hat die Patienten hätten jetzt mehr Rechte bezweilfele ich dieses.

Gruss Dieter
Immer an das Positive denken, auch wenn es manchmal schwer fällt!
Muggle
Beiträge: 224
Registriert: 24. November 2012, 17:58

Re: Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Muggle »

Das wäre ja krass, wenn man das selber zahlen müsste. Gut, Dritt- oder Viertmeinung würd ich ja verstehen, aber so? Ich warte mit dir auf Antworten, hoffe aber inständig, dass das nicht der Fall ist.
Friedhlm Moehlenbrock
Beiträge: 148
Registriert: 2. Mai 2010, 19:59

Re: Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Friedhlm Moehlenbrock »

Hallo,
ich habe dazu folgendes gefunden:
Doppelt hält besser: TK verhilft Patienten zu einer zweiten Meinung
Welche Risiken birgt eine Knieoperation? Gibt es Behandlungsalternativen? Habe ich meinen Arzt auch richtig verstanden? Wie soll ich mich entschei-den? Gerade vor anstehenden Operationen oder weitreichenden Therapie-entscheidungen wie zum Beispiel in der Krebstherapie haben Patienten vie-le Fragen und sind häufig unsicher, welche Behandlung die beste ist: "Ganz generell gilt: Bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie hat jeder Versi-cherte das Recht einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung zu holen", weiß Frank Herrmann, Versorgungsexperte bei der Techniker Krankenkasse (TK). "Er zahlt lediglich die Praxisgebühr von zehn Euro." Dabei müssen nicht alle Untersuchungen erneut gemacht werden. Der Patient darf jederzeit seine gesamten medizinischen Unterlagen, wie etwa Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder, bei seinem behandelnden Arzt einsehen. Die Praxis kann gegebenenfalls gegen eine Gebühr Kopien zur Verfügung stellen.

Meines wissens gilt das nicht nur für die TK.
Bei besonders heiklen oder gefährlichen OP´s oder Therapien ist sogar eine 3. Meinung möglich, ich z.B. habe eine sehr seltene Krankheit, bei der es keine fundierten Studien zu Behandlungsmethoden gibt, alles sind nur Versuche, und ich habe mir eine 3. Meinung geholt, ohne Probleme, bin ganz normaler BKK´ler. :hallo:

LG
Freddy
Friedhelm Möhlenbrock
1.stellv. Vorsitzender
Regionalgruppen 32 & 33
Minden-Herford-Bielefeld-OWL


Auch neue Wege gehen, wer einem Pfad folgt, kommt nur dort an, wo andere schon längst waren.
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Dieter
Beiträge: 87
Registriert: 27. Juni 2012, 19:59
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Re: Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Dieter »

Hallo Freddy,
Danke erst einmal, werde mich am Montag selber noch Info einholen von meiner BKK.
Wünsche euch trotzdem allen noch ein schönes Wochenende. :D

Gruss Dieter
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Muggle
Beiträge: 224
Registriert: 24. November 2012, 17:58

Re: Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Muggle »

Freddy, da in dem Zitat von Praxisgebühr die Rede ist, ist das mit Sicherheit nicht aktuell. Es könnte also schon wieder anders sein. Auch wenn ich gerade von der TK weiß, dass Zweitmeinungen da gern gesehen sind, einfach weil dadurch viele unnötige OPs usw. eingespart werden.
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Dieter
Beiträge: 87
Registriert: 27. Juni 2012, 19:59
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Re: Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Dieter »

Hallo zusammen,

habe michn heute bei meiner Krankenkasse schlau gemacht
Die zweite Meinung brauch ich nicht selber zahlen.
Sie unterstützen mich sogar bei der suche oder bei der dritten Meinung einen Arzt zu finden.

Gruss Dieter
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Friedhlm Moehlenbrock
Beiträge: 148
Registriert: 2. Mai 2010, 19:59

Re: Patientenrechtegesetz Zweite Meinung

Beitrag von Friedhlm Moehlenbrock »

Hallo,
na sähnse, allet andere wäre auch ein Hammer.

Freddy
Friedhelm Möhlenbrock
1.stellv. Vorsitzender
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