Hallo, zunächst einen Gruß an alle. Ich bin hier neu.
Meiner Frau wurde 2010 (im alter von 52 Jahren) die Bauchspeicheldrüse vollständig entfernt (Diabetes 3). Es geht ihr insoweit gut, dass sie ihre Insulingaben im großen und ganzen im Griff hat. Allerdings treten ab und an schwere Unterzuckerungen auf. Der Behindertenstatus war mit 100 % sofort genehmigt, das Kennzeichen "B" für eine Begleitperson wird beständig verweigert. Mittlerweile ist alles gerichtsanhängig mit Gut- und Obergutachten. Allerdings will das zuständige Sozialgericht sich nicht mit dem Thema "stressen", sodass wir seit drei Jahren auf eine Entscheidung warten.
Hat mit dem Kennzeichen "B" jemand Erfahrung?
claus-dieter
Behindertenstatus - Kennzeichen "B"
-
claus-dieter
- Beiträge: 1
- Registriert: 3. November 2013, 12:12
-
Muggle
- Beiträge: 224
- Registriert: 24. November 2012, 17:58
Re: Behindertenstatus - Kennzeichen "B"
Ja, ich habe das "B" allerdings aufgrund einer anderen Erkrankung. Das Prinzip duerfte aber gleich sein. Bei mir treten immer mal wieder Notfaelle auf, die Hilfe erfordern. Das duerfte auf jemanden, der ohne Bauchspeicheldruese lebt und damit an schlecht einstellbarem Diabetes leidet, ebenfalls zutreffen. Voraussetzung fuer das B ist, dass jemand sich nicht ohne Hilfe ohne sich selbst oder andere zu gefaehrden im Strassenverkehr bewegen kann. Das kann durchaus gegeben sein, wenn deine Frau ploetzlich unterzuckert und bewusdtlos wird. In diesem Moment besteht im Strassenverkehr ja eine Gefaehrdung. Wenn sowas haeufiger vorkommt, duerfte sie auf jeden Fall Anspruch suf ein B haben. Wenn sie allerdings noch selbst Auto fahren darf wird es schwierig so eine Gefaehrdung nachzuweisen. Wenn sie das B bekommrn sollte, bekommt sie gleichzeitig auch das G. Versorgungsaemter koennen aber- je nachdem welches man erwischt- extrem stur sein. Ich hatte zwar bisher nie Probleme mit denen, aber eine Freundin schon, obwohl die Behinderung bei ihr wirklich unstrittig ist. Bleib dran. Zumindest wenn sie Fahrverbot hat sollten die Kriterien schon auf sie zutreffen. Ansonsten wird das Amt sicher fragen wie sie das mit dem Autofahren dann verantworten kann. Das ist im Gegensatz zu jemandem mit Wuerschnittslaehmung, der auch ein B hat, aber dennoch problemlos selbst fahren darf, deswegen von Belang, da das B bei jemandem, der es wegen Notfaellen bekommt, auf der Argumentation aufbaut, dass die Teilnahme am Strassenverkehr ohne Begkeitperdon zu fefaehrlich waere. Im Gegensatz dazu geht es bei einem Rollstuhlfahrer um prsktische Hikfe, die er benoetigt, um ueberhaupt am Verkehr.teilzunehmen, da viele Busse, Bahnen.und Bordsteinkanten so beschaffen sind, dass sie einen Rollstuhlfahrer behindern. Solche praktischen Probleme treffen auf deine Frau ja nicht zu, so dass nur der Argumentationsstrang mit der Fefaehrdhng bleibt. Und die ist nur gegeben wenn derjjenige sich nicht selbst in Sicherheit bringen kann, weil er z.b. die Unterzuckerungen nicht merkt. Das wuederum duerfte das Aus fuers Autofahren sein. Bei mir ist es jedenfalks so, dass das keider Hand in Hand geht.
-
Muggle
- Beiträge: 224
- Registriert: 24. November 2012, 17:58
Re: Behindertenstatus - Kennzeichen "B"
p.s. ich weiss nicht ob das auch fuer Gerichtsebtscheidungen gilt, aber es gibt im Sozialrecht Fristen innerhslb derer Entscheidungen getroffen sein muessen. Da hat man dann die Moeglichkeit einer Untaetigkeitsklage oder so aehnlich. Du koenntest dich in dieser Richtubg aber msl schlau machen. Sorry wegen Buchstabensalat...Handy.