Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

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Reinhard
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Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von Reinhard »

Hallo,
habe ein Hinweis aus dem Thread von Gerd aufgenommen, um ihn hier im Forum zu diskutieren.
Es geht um Schmerzbehandlung durch Tilidin und Tramal. Beide gehören zu der Gruppe der Opioide.
Wenn man die Beipackzettel liest, so wird bei beiden klar vom Autofahren abgeraten, bei Tramal, wenn man eben das Gefühl hat, dass das Reaktionsvermögen beeinträchtigt ist, bei Tilidin generell, es sei denn ,der Arzt gestattet es. Diese Informationen habe ich aus zwei "Waschzettel" die mir vorliegen.
Wie sieht das in der Praxis aus? Wer derartige Schmerzmittel länger nimmt, könnte nach meinen Erfahrungen und nach Rücksprache mit dem Arzt, bedenkenlos fahren. Kenne genug Personen, die so verfahren. Nur ist das auch richtig?
Das gilt natürlich nicht bei schwankenden Mengen, neu eingestellten Personen und Dosisänderungen. Eben für die chronischen Schmerzpatienten, die diese Mittel länger in gleicher Dosierung nehmen. Möchte das Thema auch etwas aus einer gewissen "Grauzone" herausholen, denn ich denke viele werden trotzdem fahren mit schlechtem Gewissen mit Ängsten oder einem unguten Gefühl im Nacken.
Wie ist Eure Meinung und sind Eure Erfahrungen?
Lieben Gruß
Reinhard
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yasmin75
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Re: Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von yasmin75 »

Also wo ich noch diese Opiate benutzt habe ging garnichts
ich war so platt habe werden des Essens plötzlich ein Nickerchen
gehalten.
Auto fahren war da überhaupt nicht drin.



LG
Yasmin
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Reinhard
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Re: Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von Reinhard »

RuScho hat geschrieben:Hi Reinhard...

Ich sehe das so: Wenn ich mit dieser "Dröhnung" noch am Strassenverkehr teilnehme, dann kann ich auch als Alki mit 2,soviel Promille fahren!

Interessant wäre zu erfahren: Was sagt ein Verkehrsmediziner dazu und was meint der Gesetzgeber.
Vielleicht liest hier jemand, der einen Draht zu beiden hat und kann dann beide Meinungen darlegen.

Solong
Rudi 8-)


Hallo Yasmin, hi Rudi,
mein Freund z.B. nimmt dauernd vier mal 50 Tropfen Tilidin täglich. Das seit ca. 10 Jahren. Der merkt doch nicht, ob er überhaupt was genommen hat. Keinerlei Ausfallerscheinungen, nichts. Was meinst Du denn mit der "Dröhnung", wie oft nimmst Du das.
Genauso Yasmin, ist das eine einmalige Sache? Wenn nein, wie oft, in welchen Abständen?
Bei den Konstellationen brauch Ihr Ihr keinen Verkehrsmediziner und schon lange nicht den Gesetzgeber befragen, so seid Ihr absolut fahruntüchtig.
Lieben Gruß
Reinhard
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yasmin75
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Re: Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von yasmin75 »

Also wie gesagt wo ich diese benützt habe
trat diese Wirkung besser gesagt dieses weg dösen
so ungefähr 30m nach Einnahme auf
und das Ganze streckte sich in einem Zeitraum
von 3-fast 5 std.
Corinna B.
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Re: Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von Corinna B. »

Hallo Reinhard, ich habe mich grade mit meinem Sohn unterhalten und dabei ist untenstehender § zur Sprache gekommen. Interessant dabei ist eigentlich, wenn du ZB. einen gebrochenen Arm hast und damit Auto fährst und einen Unfall baust tritt der 315er in Kraft und nicht der schadlose §316.
Bei Medikamenten wie Valeron und Tramal tritt ja auch eine Gewöhnung ein, so das sich die Toleranzgrenze verschiebt. Siehe die Beschreibung von Yasmin, die danach "platt" ist und der Freund von Rudi der das Zeug seit 10 Jahren nimmt und "normal" ist.

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.





Ein ärztliches Rezept stellt nicht automatisch und in jedem Falle einen unanfechtbaren "Freifahrtschein" dar. Wenn im Einzelfall Medikamenten-bedingt eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, ist das Verhalten bei ärztlicher Medikamentenverordnung zwar nicht ordnungswidrig, wohl aber, was ja viel gravierender ist, strafbar! Ob es fahrlässig oder vorsätzlich ist, führt zu Unterschieden bei der Strafhöhe, evtl. bei Vorsatz auch zu verschärften Anforderungen im Verfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Liegt hingegen keine Fahruntüchtigkeit vor, ist der Fahrer durch den Nachweis der ärztlichen Verordnung in jeder Hinsicht, sowohl im Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit als auch im Bezug auf eine Straftat, vollständig entlastet.

Im übrigen ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. So muß auch bei einer Polizeikontrolle oder nach einem Unfall niemand von sich aus auf den Genuß von Alkohol oder die Einnahme von Medikamenten hinweisen. Auch macht sich der Verdächtigte/Beschuldigte vor der Polizei und später im Strafverfahren nicht strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt (anders als ein zur Wahrheit verpflichteter Zeuge), also Alkoholgenuß oder die Einnahme von Medikamenten bestreitet und somit die "Beweislast" in vollem Umfang auf den Schultern der Ermittlungsbehörde ablädt.
Allerding sowohl Valeron und Tramal machen kleine Pupillen - und einem "Drogenerfahrenen" Polizisten fällt das sofort auf
Der Beweis der Einnahme von Alkohol/Rauschmittel kann wohl nur durch Blut- oder Harnprobe geführt werden. Eine solche wird die Polizei aber nur veranlassen, wenn entweder ein Geständnis vorliegt oder aber am Fahrverhalten des Fahrers oder an seinem Verhalten bei der polizeilichen Aufnahme in Richtung Alkohol oder Drogen irgend etwas auffällig ist oder indiziell verdächtig erscheint.

Das ist jetzt aber keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern dier Frage von Mutter zu Sohn ganz allgemein und als solche beantwortet.
Mit lieben Gruß
Corinna B.

Wenn dies unser letzter Tag auf Erden wäre, würden wir ihn dann nicht lieber mit Liebe statt mit Verurteilungen verbringen?
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Sabricia
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Re: Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von Sabricia »

Da ich diese Medikamente ja auch nehme meistens sogar eher Msi, ich selber fahre zwar kein Auto aber ich würde mich danach nicht mehr ans steuer setzen weil diese Medis mich so umhauen das ich meistens schlafen gehe. Ich nehme die sowieso nur vor dem schlafen gehen ansonsten nehme ich tagsüber was anderes.

LG Sabrina
Meine Meinung steht fest , bitte verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.
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Gerd

Re: Fahren unter Tilidin (Valeron) und Tramal

Beitrag von Gerd »

Hallo liebe Freunde,

zu diesem Thema gibt es aber noch etwas Wichtiges zu sagen, neben dem was schon sehr dringend herausgestellt ist. Wenn Ihr mit dem Auto unterwegs seid und zwei, drei, vier Fläschchen Tilidin oder ähnliches in der Tasche oder Gepäck bei Euch habt dann müßt Ihr auch ein Papier dafür bei Euch tragen, es genügt im Inland sicher auch eine Kopie der entsprechenden Rezepte. Ich habe mir von meinem Arzt ein Privatrezept dafür ausstellen lassen und habe alle Papiere der letzten Jahre in meinen Geldbeutel, bei Ausweis und Fahrzeugpapieren.

Ich habe einen guten Draht zur franz. Gendarmerie und habe die direkt mal gefragt, wie es mit diesem Medikamen für mich in Frankreich aussieht. Es ist kein Problem, wenn ich das Rezept dazu vorlegen kann und meine Pupillen- Reaktion normal ist!!!!

Auf das ganze Thema bin ich im Frühjahr anläßlich eine TV- Reportage- Sendung über hooligans und sonstiger Schägertruppen aufmerksam geworden. Die haben sich da nähmlich regelmäßig vor ihren abendlichen Ausgängen regelrecht mit Valoron, Tilidin abgefüllt um die Schmerzgrenze bei Prügeleien zu senken!!!!! Die Polizei hierzulande kennt sich da halt auch schon bestens mit diesem Medikament aus und weiß das zu finden. In Frankreich ist das nicht zugelassen und doch kennen die Gendarmen (national und municipal) das Zeug auch sehr genau.

Das wollte ich noch nachtragen zu dem bisher schon dargelegtem. Es ist wichtig zu wissen und auch danach zu handeln. Ich handhabe das z.B. so, wenn ich mit meinem Wohnwagen im Gespann nach Süden und auch wieder zurück fahre, da setze ich die harten Sachen schon drei Tage vorher ab um völlig frei und wach, reaktionsschnell zu sein. Hat auch den Nebeneffekt, dass ich mit einer deutlich kleineren Dosis dann wieder beginnen kann.

Hoffe, dass ich noch etwas weiteres zu Klärung beitragen konnte.

Wünsche ne gute Nacht

Gerd
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